Die im Folgenden zu lesende Zielformulierung zum geplanten neuen Gewerbegebiet in Stetten wurde von der BI Stetten Retten nach einem Gespräch mit Herrn Bürgermeister Hörl erarbeitet und diesem, allen Gemeinderäten der Gemeinde Schwabhausen sowie dem Münchner Merkur am 21.05.2025 übermittelt.
Die Zielformulierung ist die Reaktion der BI Stetten Retten auf die Verabschiedung des Flächennutzungsplans und wurde nicht gemeinsam mit der Gemeinde erarbeitet.
Das Schreiben war auch der Ausgangspunkt für den Zeitungsartikel
Neue Töne von „Stetten Retten“: Bürgerinitiative will an Gewerbegebiet mitarbeiten“ im Lokalteil Münchner Merkur / Dachauer Nachrichten vom 28.05.2025.
Initiative „Stetten Retten“ – Zielformulierungen zur Gestaltung des geplanten Gewerbegebiets in Stetten (Gemeinde Schwabhausen)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hörl, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
die Initiative „Stetten Retten“ möchte sich für eine nachhaltige, ortsverträgliche und zukunftsfähige Umsetzung des geplanten neuen Gewerbegebiets engagieren. Auch wenn die grundsätzliche Entscheidung für die Realisierung bereits gefallen ist, möchten wir die Möglichkeit, bei der konkreten Planung und Umsetzung mitwirken zu können, gerne nutzen.
Wir möchten daher mit diesem Papier unsere zentralen Anliegen und Zielformulierungen zur Diskussion stellen. Unser Ziel ist es, die Entwicklung des Gewerbegebiets in Einklang mit dem Ortsbild, dem Verkehrsaufkommen, den Bedürfnissen der Bevölkerung, deren Lebensqualität sowie den ökologischen Anforderungen zu bringen.
1. Ortsverträgliche Eingrünung für harmonisches Ortsbild und Naturschutz
Für das Ortsbild von Stetten ist eine umfassende Begrünung und landschaftsverträgliche Gestaltung des neuen Gewerbegebiets, sowie des angrenzenden, bereits genutzten Gewerbeareal („Lachner-Gelände“) notwendig.
Ziel ist eine optisch ansprechende Gestaltung, die sich harmonisch in das Ortsbild einfügt. Dazu zählen unter anderem:
- Baumreihen und Hecken entlang der Zufahrtsstraßen und Grundstücksgrenzen (teils immergrüne Pflanzen)
- Dachbegrünung: grundsätzlich auf allen geeigneten Dachflächen, am besten in Kombination mit PV-Anlagen (flächendeckende Überlagerung möglich)
- Fassadenbegrünung: wo technisch möglich und architektonisch sinnvoll
- Dezentrale Versickerung vor Ort, am besten über offene Sickermulden
- Die letzten Hochwasser und die Folgen sollen nicht vergessen werden. Versiegelung muss geringstmöglich gehalten werden
- Sichtschutzmaßnahmen zur Minimierung visueller Belastung für Anwohner
- Erhalt der Wald- und Biotopflächen
Darüber hinaus sind die erforderlichen Ausgleichsflächen soweit möglich innerhalb des Bebauungsplangebiets unterzubringen und dauerhaft zu erhalten. Ebenso ist der spezielle Artenschutz im Zuge des Bauleitplanverfahrens gezielt zu untersuchen und entsprechende erforderliche Maßnahmen soweit möglich innerhalb des Bebauungsplanes nachzuweisen.
2. Entwicklung einer übergeordneten Vision mit Mehrwert für den Ort
Wir wünschen uns, dass die Gemeinde eine klare und ganzheitliche Vision für das neue Gewerbegebiet vorlegt. Diese soll nicht nur den ökonomischen Nutzen im Blick haben, sondern auch das soziale und gemeinschaftliche Leben in Stetten verbessern. Konkret regen wir an, in der Planung öffentliche Begegnungsflächen wie z. B. einen kleinen Ortsplatz, einen Bolzplatz, eine Grünanlage oder Spazierwege mitzudenken. Solche Elemente schaffen Aufenthaltsqualität, fördern das soziale Miteinander und stärken die Identifikation mit dem Ort.
3. Verkehrsplanung mit Fokus auf saisonale Landwirtschaft
Die bisher vorliegenden verkehrstechnischen Einschätzungen berücksichtigen nicht ausreichend die saisonal stark variierende Verkehrsbelastung durch die landwirtschaftliche Nutzung.
Wir bitten dringendst um ein ergänzendes Verkehrsgutachten, das insbesondere die Monate April bis Oktober (landwirtschaftliche Hauptsaison) in den Blick nimmt. Ziel ist eine realitätsnahe und zukunftssichere Bewertung der Verkehrsströme.
4. Gesamtplanung für Bebauung und Erschließung des Areals
Die Initiative fordert Transparenz und eine verbindliche Gesamtplanung für das gesamte Entwicklungsgebiet inklusive des „Lachner-Geländes“. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Zeitplan für die Bebauung, Bauabschnitte (Entwicklung von Ortsmitte her)
- Art der angestrebten Betriebe/Nutzungen
- verpflichtende Erschließung über das „Lachner-Gelände“ erfolgt (inkl. Durchfahrt, und zweiter Zufahrt als „Bypass“, Geh/Radweg vom Ampelbereich bis zum neuen Gebiet.
Es muss sichergestellt sein, dass der bestehende Gewerbestandort in die Planung des neuen Areals einbezogen wird. Eine isolierte Betrachtung riskiert eine
ungeordnete Entwicklung ohne langfristige Perspektive. Das Gewerbegebiet muss vom Bestand aus nach außen verwirklicht werden um zu vermeiden dass das bestehende „Lachner Gelände“ nur überplant, aber nicht neu genutzt und entwickelt wird. Die Erweiterung muss in bedarfsgerechten Abschnitten erfolgen.
5. Verbesserung der Verkehrsanbindung (ST / DAH10)
Der neue Gewerbestandort wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen mit sich bringen – sowohl im Lieferverkehr als auch im Individualverkehr.
Wir sprechen uns daher für eine bauliche Nachbesserung der Kreuzung ST / DAH10 aus die der neuen Situation gerecht wird. Frühzeitige Planungen und Umsetzungen von Entlastungsmaßnahmen können hier spätere Kosten und Beeinträchtigungen für Anwohner verhindern.
Ein Geh und Radweg vom Ampelbereich bis zum Anschluss an den vorhandenen Weg zum Bahnhof ist als sichere Erschließung notwendig.
6. Ortsverträgliche Architektur und Gestaltung
Abschließend fordern wir, dass bei der Architektur der entstehenden Gebäude auf maßvolle Dimensionierung, regionaltypische Gestaltungselemente und zurückhaltende Farbgebung geachtet wird.
Dies schafft ein Gewerbegebiet mit Wiedererkennungswert und integriert sich besser in die umliegende Dorf- und Landschaftsstruktur. Als positives ästhetisches Beispiel zur Inspiration führen wir hier gerne das Gebäude von Niedermair Kanalbau in der Justus-von-Liebig Straße auf.
Fazit:
Wir stehen dem Vorhaben nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, möchtenjedoch die Gelegenheit nutzen, konstruktive Vorschläge für eine verantwortungsbewusste, ortsangepasste und nachhaltige Umsetzung einzubringen.
Durch eine kluge Gestaltung und einer sorgfältigen Planung, lässt sich das Ziel, die finanzielle Situation der Gemeinde zu verbessern mit den Ansprüchen, das Ortsbild aufzuwerten und den Bewohnern einen echten Mehrwert zu bringen, vereinbaren. Wir laden den Gemeinderat herzlich ein, gemeinsam mit uns im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger eine zukunftsweisende Lösung zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative „Stetten Retten“